JobCenter Essen: Weiterbewilligungsantrag auf ALG II wieder erforderlich

31.07.2020

Mit dem Sozialschutzpaket hat der Bund zu Beginn der Coronakrise den Zugang zu Sozialleistungen erleichtert. Für alle, die bereits Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II erhielten, galt, dass sie anders als üblich keinen Weiterbewilligungsantrag stellen mussten. War der Leistungsbeziehende weiter hilfebedürftig und hatte sich an seiner finanziellen und persönlichen Situation nichts geändert, wurde die Leistungsauszahlung vom JobCenter Essen einmalig automatisch auf Basis des bisherigen Bewilligungsabschnittes verlängert.

Es ist wieder erforderlich einen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld (ALG) II zu stellen. Endet der Bezug der Leistungen nach dem 30. August müssen Leistungsberechtigte beim JobCenter wieder einen Weiterbewilligungsantrag stellen sowie alle weiteren für die Leistungszahlung wichtigen Informationen und Unterlagen einreichen.

Als Erleichterung für die Leistungsbeziehenden nimmt das JobCenter seinen bisherigen Service dazu wieder auf und sendet den Essener Leistungsberechtigten die Weiterbewilligungsformulare wieder mit der Post zu. Der Weiterbewilligungsantrag auf ALG II muss ab dem 1. September wieder abgegeben werden.

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